Reiserücktrittsversicherung / AGB
Wir obliegen den Rechten und Pflichten des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, Formulare sind auch bei uns erhältlich. Im Falle einer Stornierung wird die Ausfallzeit mit 90 % des Reisepreises erhoben, falls die Wohnung nicht neu belegt werden kann. Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10% an.
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Gastaufnahmevertrag des Beherbergungsbetriebs Kittelhof
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags
1) Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Leistungen, Preise und Bezahlung
1) Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und den angaben und Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage.
2) Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen können sonstige Wahl- und Zusatzleistungen.
3) Der vereinbarte Betrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist ein Tag vor Abreise (spätestens am Tage der Abreise) fällig soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist und wird bar bezahlt.
3. Mietdauer
1) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
2) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben.
4. Rücktritt
1) Im Fall des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Der Gast hat dem Gastgeber demnach folgende Beträge zu zahlen:
Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung: 90% des Reisepreises
2) Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4) Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5) Bei Abreise vor dem vereinbarten Termin wird der Reisepreis für die gebuchte Aufenthaltsdauer berechnet.
6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5. Kündigungsrecht
1) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
2) Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis nach §543 BGB bzw. unter Voraussetzungen des §595 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
3) Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzungen) oder die Haus- und Hofordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Grunde vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zu Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
4) Ein wichtiger Grund liegt dem Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.
5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
6. Mängel der Beherbergungsleistung
1) Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
2) Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich mitzuteilen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen im keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen. zu.
7. Haftung
1) Der Gast ist verpflichtet die Unterkunft und alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs z.B. Gartenhaus, Spielgeräte oder Spielplatz nur gemäß der Haus- und Hofordnung und insgesamt pfleglich zu behandeln.
2) Die Haftung des Beherbergungsbetriebs aus dem Gastaufnahmevertrag nach §536 a BGB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen.
3) Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen(§701 ff BGB).
4) Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
8. Pflichten des Gastes
1) Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gelände gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhalft verursacht worden ist.
2) In der Unterkunft entstandene Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
3) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, Hygieneartikel, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
4) Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
5) Der Gast verpflichtet sich die maximale Belegung einzuhalten. Bei Überschreitung der vereinbarten maximalen Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Gast hat in diesem Fall den vereinbarten Preis zu zahlen, wobei der Beherbergungsbetrieb ersparte Aufwendungen anrechnen muss.
9. Tierhaltung
(Haus-)Tiere sind in allen Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes untersagt.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
1) Es findet deutsches Recht Anwendung.
2) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetriebs ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3) Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.